Leistungen

Für Leasinggeber
Meine Arbeit umfasst die Dokumentation des Fahrzeugzustandes laut Ö-Norm V5080, die Kalkulation von Wiederbeschaffungswert, Marktwert und Händlereinkaufswert. Von
Fahrzeugen, welche unfallbeschädigt sind, erstelle ich die Kalkulation von Schadenshöhen und eventuell erforderlichen Wartungen. Auch die Investitionen vor einem Wiederverkauf und die erforderlichen Instandsetzungen werden ebenfalls dokumentiert.

Für Notare
Ich erstelle Bewertungen und Gutachten jeglicher Art von KFZ und Fahrzeugen aller Arten.

Für Privatpersonen
Ich erstelle Bewertungen und Gutachten jeglicher Art von KFZ und Fahrzeugen aller Arten.

Für Rechtsanwälte
Ich erstelle Gutachten für KFZ aller Art, wie PKW, LKW, …. betreffend

  • die Reparaturkosten und Instandsetzungskosten.
  • die Prüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit.
  • den Wiederbeschaffungswert, den Marktwert und auch den Mindesterlös.
  • den Wert, den Zustand, die Mängel und die Verkehrs- und Betriebssicherheit.
  • die NoVA-Bemessungsgrundlage.
  • die Sonderumbauten, deren Wert sowie deren sach- und fachgerechte Ausführung.
  • die merkantile Wertminderung.
  • den objektiven Wrackwert.
  • die Transportschäden von KFZ.
    Außerdem begleite ich Restaurierungen und dokumentiere sie.
    Gutachten zu Verträgen und zur Gruppenfreistellungsverordnung – GVO verfasse ich selbstverständlich auch.

Für Richter
Ich erstelle Gutachten für KFZ aller Art, wie PKW, LKW, …. betreffend

  • die Reparaturkosten und Instandsetzungskosten.
  • die Prüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit.
  • den Wiederbeschaffungswert, den Marktwert und auch den Mindesterlös.
  • den Wert, den Zustand, die Mängel und die Verkehrs- und Betriebssicherheit.
  • die NoVA-Bemessungsgrundlage.
  • die Sonderumbauten, deren Wert sowie deren sach- und fachgerechte Ausführung.
  • die merkantile Wertminderung.
  • den objektiven Wrackwert.
  • die Transportschäden von KFZ.
    Außerdem begleite ich Restaurierungen und dokumentiere sie.
    Gutachten zu Verträgen und zur Gruppenfreistellungsverordnung – GVO verfasse ich selbstverständlich auch.

Für Staatsanwälte
Ich erstelle Gutachten für KFZ aller Art, wie PKW, LKW, …. betreffend

  • die Reparaturkosten und Instandsetzungskosten.
  • die Prüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit.
  • den Wiederbeschaffungswert, den Marktwert und auch den Mindesterlös.
  • den Wert, den Zustand, die Mängel und die Verkehrs- und Betriebssicherheit.
  • die NoVA-Bemessungsgrundlage.
  • die Sonderumbauten, deren Wert sowie deren sach- und fachgerechte Ausführung.
  • die merkantile Wertminderung.
  • den objektiven Wrackwert.
  • die Transportschäden von KFZ.
    Außerdem begleite ich Restaurierungen und dokumentiere sie.
    Gutachten zu Verträgen und zur Gruppenfreistellungsverordnung – GVO verfasse ich selbstverständlich auch.